opencaselaw.ch

STK 2023 58

vorsätzliche Tötung durch Unterlassen, evtl. fahrlässige Tötung durch Unterlassen, Aussetzung, Unterlassung der Nothilfe, versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, BetmG, SVG etc., Massnahme

Schwyz · 2023-11-20 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

vorsätzliche Tötung durch Unterlassen, evtl. fahrlässige Tötung durch Unterlassen, Aussetzung, Unterlassung der Nothilfe, versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, BetmG, SVG etc., Massnahme | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 20. November 2023STK 2023 58MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann.In Sachen1.A.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,2.C.________,Privatklägerin und Berufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,3.D.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.E.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt F.________,2.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt G.________,3.H.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,4.J.________,Privatkläger und Berufungsgegner,5.K.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,6.L.________ AGPrivatklägerin und Berufungsgegnerin,7.M.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,8.N.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,9.O.________Privatkläger und Berufungsgegner,10.P.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,11.Q.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,12.R.________ AGPrivatklägerin und Berufungsgegnerin,betreffendvorsätzliche Tötung durch Unterlassen, evtl. fahrlässige Tötung durch Unterlassen, Aussetzung, Unterlassung der Nothilfe, versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, BetmG, SVG etc., Mass­nahme(Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 21. Dezember 2022, SGO 2022 7);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass-die Privatkläger A.________, C.________ und D.________ gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 21. Dezember 2022 am 16. Januar 2023 fristgerecht Berufung anmeldeten (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann.

In Sachen

1.A.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,2.C.________,Privatklägerin und Berufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,3.D.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.E.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt F.________,2.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt G.________,3.H.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,4.J.________,Privatkläger und Berufungsgegner,5.K.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,6.L.________ AGPrivatklägerin und Berufungsgegnerin,7.M.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,8.N.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,9.O.________Privatkläger und Berufungsgegner,10.P.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,11.Q.________Privatklägerin und Berufungsgegnerin,12.R.________ AGPrivatklägerin und Berufungsgegnerin,

betreffend

vorsätzliche Tötung durch Unterlassen, evtl. fahrlässige Tötung durch Unterlassen, Aussetzung, Unterlassung der Nothilfe, versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, BetmG, SVG etc., Mass­nahme